RS Vwgh 1999/11/5 96/19/0862

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Veröffentlicht am 05.11.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §4 Abs1;
AufG 1992 §4 Abs2 idF 1995/351;
AVG §13 Abs1;
AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/12/12 95/19/0321 2 (hier betreffend § 4 Abs 1 und § 4 Abs 2 AufenthaltsG 1992)

Stammrechtssatz

"Sache" eines Aufenthaltsverfahrens ist nicht die Frage, ob dem Fremden überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen ist, sondern ob dies aufgrund eines konkreten, von ihm in einem bestimmten Zeitpunkt gestellten Antrages zu geschehen hat.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996190862.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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