RS Vwgh 1999/11/5 96/21/1053

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Veröffentlicht am 05.11.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991;
AsylG 1997;
Aufenthaltsrecht Kosovo-Albaner Nov 1999/II/461 §2;
FrG 1993 §17 Abs1;
FrG 1993 §19;
FrG 1997 §18;
FrG 1997 §29;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §47;
VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088;

Rechtssatz

Der Bf verweist hinsichtlich seiner mit dem angefochtenen Bescheid nach § 17 Abs 1 FrG 1993 erfolgten Ausweisung lediglich auf die zuerkannte aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gegen die letztinstanzliche Ablehnung seines Asylantrages, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen für eine asylrechtliche vorläufige Aufenthaltsberechtigung konkret zu behaupten. Er vermag somit eine Rechtmäßigkeit seines Aufenthalts nicht darzulegen. Des Weiteren gelingt es ihm nicht, eine Fehlbeurteilung durch die belBeh im Hinblick auf § 19 FrG 1993 aufzuzeigen. Die Beschwerde wäre somitfalls sie nicht gegenstandslos geworden wäre - als unbegründet abzuweisen gewesen. Demnach hat der Bf dem Bund Aufwendungen gem §§ 47 ff VwGG iVm der Verordnung BGBl Nr 1994/416 zu ersetzen.

Schlagworte

Allgemein Besondere Rechtsgebiete Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Zuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996211053.X01

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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