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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Im Rahmen der Verpflichtung des Fremden, die zur Bestreitung seines Unterhaltes erforderlichen Mittel (initiativ) von sich aus zu belegen, ist es in Zeiten einer saisonal bedingten Arbeitslosigkeit für die Glaubhaftmachung eines in Zukunft gesicherten Lebensunterhaltes zumindest erforderlich, eine derartige, für die Behörde überprüfbare Zusage eines Arbeitgebers über eine in absehbarer Zeit bevorstehende Einstellung des Antragstellers und die Höhe des daraus voraussichtlich erfließenden Einkommens vorzulegen, zumal immerhin auch für die Hochsaison der Fortbestand der Arbeitslosigkeit nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997191483.X01Im RIS seit
02.05.2001