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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §23;Rechtssatz
§ 9 VStG und § 23 ArbIG normieren keine Verpflichtung der Arbeitsinspektorate, einem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, dass eine Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten unwirksam sei. Dessen ungeachtet können die Arbeitsinspektorate ihre Beratungstätigkeit auf die Vorgänge um die Bestellung verantwortlicher Beauftragter erstrecken, um rechtsunwirksame Bestellungen vermeiden zu helfen. Ob aber eine konkrete Mitteilung die beabsichtigte Wirkung der Verschiebung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit auf eine bestimmte Person ausgelöst hat, ist immer von der Verwaltungsstrafbehörde zu prüfen (Hinweis E 8.7.1994, 94/02/0079).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110206.X02Im RIS seit
23.03.2001Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009