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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/22 92/18/0354 3VwSlg 13729 A/1992Stammrechtssatz
Es ist Sache des eines Verstoßes gegen das AZG Beschuldigten, im Rahmen der ihm im Verwaltungsstrafverfahren treffenden Mitwirkungspflicht konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen bezüglich des Vorliegens der für die Verwirklichung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 2 Z 8 AZG maßgebenden Merkmale aufzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110206.X03Im RIS seit
23.03.2001Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009