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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Keine Stattgabe der Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Zurückweisung der vom Verfahrenshelfer unterfertigten Beschwerden wegen nicht (vollständig) behobenen Mangels formeller Erfordernisse; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als offenbar aussichtslosRechtssatz
Kein Vorliegen einer Fristversäumnis bei mangelhafter bzw unrichtiger Erfüllung des Verbesserungsauftrags; keine Nachholung der versäumten Prozeßhandlung zugleich mit dem Antrag.
Fehler der Partei bzw ihres Vertreters kein Wiederaufnahmegrund.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wiederaufnahme, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B1250.1999Dokumentnummer
JFR_09999772_99B01250_01