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91 Post-und FernmeldewesenNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der Telekom-Control-GmbH betreffend die Abwicklung des Zusammenschaltungsverkehrs durch die Beschwerdeführerin mangels Erschöpfung des InstanzenzugsRechtssatz
Zur Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinn des Art144 B-VG muß auch vom Rechtsmittel der Vorstellung (§57 Abs2 AVG) Gebrauch gemacht werden (vgl zB VfSlg 7616/1975, 12534/1990).
Von dieser Ansicht abzugehen bietet auch der Hinweis auf Art5a Abs3 der Richtlinie 97/51/EG keinen Anlass, da diese die Notwendigkeit der Erhebung eines (ausserordentlichen) Rechtsmittels bei der Behörde erster Instanz nicht ausschließt und dem allfälligen Bedürfnis, daß über den Antrag auf aufschiebende Wirkung eine unabhängige Stelle entscheidet, mit dem hg Beschluß B1225/99-9 vom 30.08.99 der Sache nach Rechnung getragen wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
EU-Recht Richtlinie, Fernmelderecht, Mandatsverfahren, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B1225.1999Dokumentnummer
JFR_09999772_99B01225_2_01