Index
L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die besonderen - eine Richtsatzüberschreitung erforderlich machenden - Verhältnisse hat der Hilfesuchende der Behörde gegenüber glaubhaft zu machen, sofern sie ihr nicht bereits hinlänglich bekannt sind oder sein müssen (Hinweis E 26.4.1988, 88/11/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110209.X01Im RIS seit
13.07.2001