RS Vwgh 1999/11/9 98/11/0301

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Veröffentlicht am 09.11.1999
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §109 Abs1 litb;
KFG 1967 §66 Abs2 liti;
KFG 1967 §73 Abs3;

Rechtssatz

Auf eine Übertretung, die gemäß § 66 Abs 2 lit i iVm § 73 Abs 3 KFG die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit für die Dauer von nur zwei Wochen rechtfertigt, darf nicht mehrere Jahre später die Annahme der mangelnden Vertrauenswürdigkeit iSd

§ 109 Abs 1 lit b KFG gegründet werden. Der seit der Begehung von strafbaren Handlungen verstrichenen Zeit und dem Verhalten während dieser Zeit kommt im gegebenen Zusammenhang große Bedeutung zu (Hinweis E 28.9.1993, 93/11/0101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110301.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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