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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Rechtssatz
Auf eine Übertretung, die gemäß § 66 Abs 2 lit i iVm § 73 Abs 3 KFG die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit für die Dauer von nur zwei Wochen rechtfertigt, darf nicht mehrere Jahre später die Annahme der mangelnden Vertrauenswürdigkeit iSd
§ 109 Abs 1 lit b KFG gegründet werden. Der seit der Begehung von strafbaren Handlungen verstrichenen Zeit und dem Verhalten während dieser Zeit kommt im gegebenen Zusammenhang große Bedeutung zu (Hinweis E 28.9.1993, 93/11/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110301.X02Im RIS seit
19.03.2001