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L10102 Stadtrecht KärntenNorm
AVG §1;Rechtssatz
Die Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt, womit eine Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme nach § 4 VVG auf Grund eines nach dem Krnt GemeindekanalisationsG erlassenen Titelbescheides ausgesprochen wird, ist von der Kärntner Landesregierung zu erledigen.
Schlagworte
Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050181.X02Im RIS seit
27.11.2000