RS Vwgh 1999/11/11 99/20/0117

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Veröffentlicht am 11.11.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Bei Asylwerbern, die sich während des Bürgerkrieges der Zwangsrekrutierung durch die für die nunmehrige Staatsgewalt in den Kämpfen verwickelt gewesenen Rebellengruppe entzogen hatten, ist zu prüfen, wie sich die Situation von zurückkehrenden Personen darstellt (hier: Liberia; Hinweis E 21.1.1999, 98/20/0399, E 18.2.1999, 98/20/0455). Demnach ist ein Vorbringen, dem Asylwerber drohe ungeachtet der geänderten politischen Verhältnisse auf Grund seiner spezifischen Fluchtgründe (wegen einer ihm nunmehr von staatlicher Seite für sein damaliges Verhalten angelasteten oppositionellen Gesinnung) weiterhin Verfolgung, relevant.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200117.X03

Im RIS seit

30.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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