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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs7;Rechtssatz
Die - vom Arbeitgeber nicht näher dargelegten - Kenntnisse des beantragten Ausländers als türkischer Spezialitätenkoch bzw als diesbezügliche Hilfskraft reichen nicht aus, dass von ihm als Schlüsselkraft iSd § 1 Z 3 lit a BHZÜV 1995 gesprochen werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998090108.X01Im RIS seit
20.11.2000