Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §87 Abs2Leitsatz
Zurückweisung einer auf Herstellung des der Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustandes und Erlassung einer einstweiligen Verfügung gerichteten selbstverfaßten Eingabe mangels Zuständigkeit des VerfassungsgerichtshofesRechtssatz
Das VVG ist im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht anwendbar. Weiters besteht keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes, der belangten Behörde bei allfälliger Säumigkeit mit der Erlassung eines Ersatzbescheides, wie es dem Einschreiter offenbar vorschwebt, aufzutragen, den in §87 Abs2 VfGG angesprochenen "der Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen".
Schlagworte
Verwaltungsvollstreckung, Verfahren, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B374.1999Dokumentnummer
JFR_09999771_99B00374_01