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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/10/0161 E 15. November 1999Rechtssatz
Das Fehlen eines Gefährdungspotentials und damit die Zulässigkeit der Abgabe von Arzneimitteln in Drogerien und durch Gewerbetreibende nimmt der Verordnungsgeber in der AbgrenzungsV 1995 (nur) bei Arzneimitteln an, deren Arzneimitteleigenschaft auf die in der Anlage 1 zur AbgrenzungsV 1995 genannten Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen zurückgeht. Andere Arzneimittel unterliegen nicht der AbgrenzungsV 1995.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100127.X01Im RIS seit
09.08.2001