RS Vwgh 1999/11/15 97/10/0117

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Veröffentlicht am 15.11.1999
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Index

L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Kärnten
L55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
NatSchG Krnt 1986 §57 Abs1;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Enthält ein Begrünungsauftrag keine besonderen Vorschreibungen über das zu verwendende Saatgut, so wird diesem Auftrag durch die Verwendung von im Allgemeinen zur Begrünung herangezogenen handelsüblichen Produkten mittlerer Art und Güte entsprochen. An diesen Anforderungen hat sich auch die Vollstreckungsbehörde im Rahmen einer Ersatzvornahme zu orientieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997100117.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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