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27 RechtspflegeNorm
EMRK Art6 Abs3 litdRechtssatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt aufgrund beleidigender Äußerungen gegenüber einem Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle; keine Verletzung von Verfahrensgrundsätzen durch Unterlassung von bestimmten Zeugenbefragungen; Frage des Vorliegens von Milderungsgründen bloß einfachgesetzliche Frage
Schlagworte
Rechtsanwälte DisziplinarrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B1620.1999Dokumentnummer
JFR_09999771_99B01620_01