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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §78a;Rechtssatz
Die Feststellung der Unrechtmäßigkeit behördlichen Handelns, wenn die Auswirkung dessen durch Zeitablauf überholt ist, wird insbesondere dann durch den VwGH für geboten erachtet, wenn ein solcher Abspruch im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse des Beamten gelegen ist und eine Klärung für die Zukunft bringt (Hinweis Erkenntnis 16.Oktober 1989, 88/12/0183).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120276.X01Im RIS seit
02.07.2001