RS Vwgh 1999/11/17 99/08/0144

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Veröffentlicht am 17.11.1999
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §15 Abs1 Z3 idF 1998/I/148;
AuslBG §6;

Rechtssatz

Das Fehlen einer Beschäftigungsbewilligung vermag einer Meldung als arbeitssuchend iSd § 15 Abs 1 Z 3 AlVG (unabhängig davon, ob während einer solchen Meldezeit auch Geldleistungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bestanden hätten) nicht im Wege zu stehen, werden doch Beschäftigungsbewilligungen gemäß § 6 AuslBG für einen konkreten Arbeitsplatz erteilt, sodass sich erst bei Vorliegen einer konkreten Arbeitsmöglichkeit herausstellen kann, ob für diesen Arbeitsplatz eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wird oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999080144.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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