RS Vwgh 1999/11/18 AW 99/03/0074

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Veröffentlicht am 18.11.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §111 Z5;
TKG 1997 §33 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellung der Marktbeherrschung nach dem Telekommunikationsgesetz - Der angefochtene Bescheid, mit dem gemäß § 33 Abs 4 iVm § 111 Z 5 TKG 1997 festgestellt wurde, dass die Bf auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels eines Mobilkommunikationsnetzes marktbeherrschend iSd TKG 1997 ist, ist einem mittelbaren Vollzug zugänglich, da er insofern bindende Wirkung für nachfolgende Verfahren entfaltet, als in diesen Verfahren in Anbetracht des bekämpften Feststellungsbescheides die Frage der Marktbeherrschung der Bf durch die belangte Behörde nicht mehr selbstständig beurteilt werden muss.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999030074.A01

Im RIS seit

22.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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