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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Haftung gemäß § 67 Abs 10 ASVG - Eine Änderung der tatsächlichen Umstände iSd § 68 Abs 1 AVG ist im vorliegenden Fall insofern eingetreten, als die bei der Begründung des ersten Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung lediglich befürchtete Zwangsvollstreckung nunmehr durch das Bezirksgericht tatsächlich bewilligt worden ist und zwischen diesen beiden Sachlagen in Bezug auf die gemäß § 30 Abs 2 VwGG vorzunehmende Interessenabwägung ein Unterschied besteht.
Schlagworte
Interessenabwägung Verfahrensrecht Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999080048.A01Im RIS seit
22.11.2000