RS Vwgh 1999/11/19 AW 99/08/0048

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Veröffentlicht am 19.11.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VwGG §28 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Haftung gemäß § 67 Abs 10 ASVG - Eine Änderung der tatsächlichen Umstände iSd § 68 Abs 1 AVG ist im vorliegenden Fall insofern eingetreten, als die bei der Begründung des ersten Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung lediglich befürchtete Zwangsvollstreckung nunmehr durch das Bezirksgericht tatsächlich bewilligt worden ist und zwischen diesen beiden Sachlagen in Bezug auf die gemäß § 30 Abs 2 VwGG vorzunehmende Interessenabwägung ein Unterschied besteht.

Schlagworte

Interessenabwägung Verfahrensrecht Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999080048.A01

Im RIS seit

22.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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