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L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll TirolNorm
AWG Tir 1990 §9;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/17/0020 E 22. November 1999 99/17/0021 E 22. November 1999 99/17/0022 E 22. November 1999Rechtssatz
Es mangelt einer öffentlichen Behandlungsanlage oder Deponie im Verständnis des § 9 des Tir AWG nicht schon deshalb am Charakter einer "zum Zweck der öffentlichen Verwaltung betriebenen Anlage", weil das Land unter der Voraussetzung einer zivilrechtlichen Vereinbarung die Gemeinde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe der öffentlichen Verwaltung (und um eine solche handelt es sich bei der Müllentsorgung, jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein gesetzlicher Auftrag dazu besteht, zweifellos) betraut.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999170019.X03Im RIS seit
11.07.2001