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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31990L0387 ONP-RL Einführung Art5a idF 31997L0051;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 99/03/0027 B 17. Juni 1999 RS 2Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Zuweisung eines zusätzlichen Frequenzspektrums - Über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf Grund des Gemeinschaftsrechts ist nicht im Rahmen einer gemäß § 14 Abs 2 VwGG vom Berichter ohne Senatsbeschluss zu treffenden Entscheidung über den Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, abzusprechen, wenn damit die durch § 30 Abs 2 VwGG gezogenen Grenzen überschritten werden müssten. Eine derartige Entscheidung setzt jedenfalls - und zwar in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht - die Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides voraus (vgl EuGH Rs C-213/89, Factortame, Slg 1990, I-2433); eine solche hat jedoch im Stadium des Provisorialverfahrens über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG noch nicht Platz zu greifen.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht vorläufige Aussetzung der Vollziehung provisorischer Rechtsschutz EURallg6 Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999030103.A02Im RIS seit
30.10.2001