RS Vwgh 1999/11/22 98/17/0357

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Veröffentlicht am 22.11.1999
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;
GebAG 1975 §19 Abs1;

Rechtssatz

Die Vorlage einer Bestätigung zur Bescheinigung des tatsächlich entgangenen Einkommens ist auch nach Ablauf der Verfallsfrist des § 19 Abs 1 GebAG zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170357.X04

Im RIS seit

01.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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