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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
MOG 1985 §5 Abs1 Z1 idF 1988/330;Rechtssatz
Die AfA-AnerkennungsV 1988 bezieht sich nur auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 1.1.1989 angeschafft wurden und deren AfA sachverhaltsbezogen den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet. Bedenken gegen die Änderung des Systems der Abgeltungstauglichkeit im Rahmen der Zuschussgewährung unter dem Gesichtspunkt des Dispositionsschutzes sind im Hinblick darauf nicht entstanden, dass die am 1.1.1989 in Kraft getretene und Investitionen des Jahres 1989 betreffende AfA-AnerkennungsV vom 30.6.1988 am 21.8.1988 kundgemacht wurde (Hinweis E 22.11.199, 93/17/0279).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993170279.X01Im RIS seit
11.07.2001