RS Vwgh 1999/11/22 96/17/0432

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Veröffentlicht am 22.11.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist es Aufgabe der Vorstellungsbehörde, wenn der Sachverhalt auf Gemeindeebene nicht hinreichend geklärt wurde, das Ermittlungsverfahren selbst durchzuführen, wenn sie den Bescheid der obersten Gemeindeinstanz nicht (zur Verfahrensergänzung) aufhebt (Hinweis E 25.7.1990, 87/17/0304).

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996170432.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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