RS Vwgh 1999/11/24 99/03/0310

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Veröffentlicht am 24.11.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67g Abs2 Z2 idF 1998/I/158;
VStG §51c;
VStG §51h Abs4 idF 1995/620;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen nach § 67g Abs 2 Z 2 AVG sind erfüllt, wenn die Entscheidung auf Grund des umfangreichen Vorbringens des Rechtsvertreters und des Bf selbst in der Verhandlung nicht sogleich beschlossen werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob der UVS durch die Kammer oder durch ein Einzelmitglied zu entscheiden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999030310.X01

Im RIS seit

08.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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