RS Vwgh 1999/11/24 98/03/0293

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §56;
BetriebsO 1994 §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/05/20 98/03/0053 1 (ohne Zusatz innerhalb des Gedankenstriches)

Stammrechtssatz

Bei einer Feststellung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 2 BetriebsO 1994 handelt es sich nicht um ein Recht oder Rechtsverhältnis, sondern um ein bloßes Tatbestandselement, für dessen - von einem allfälligen Strafverfahren wegen Übertretung des § 2 BetriebsO 1994 iVm § 15 Abs 1 Z 6 GelVerkG 1996 losgelöste - gesonderte bescheidmäßige Feststellung die BetriebsO 1994 eine besondere Anordnung nicht vorsieht.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998030293.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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