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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §55a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/11/25 99/16/0064 1Stammrechtssatz
Nach der Judikatur des VwGH (Hinweis E 30.4.1999, 98/16/0241) können auch betreffend Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen im Einzelfall Gegenleistungen für die Übertragung von Liegenschaften (bzw Liegenschaftsteilen) ermittelbar sein. Insb dann, wenn sich aus dem Wortlaut der getroffenen Vereinbarung ergibt, dass eine bestimmte Leistung als Gegenleistung für die Übertragung einer Liegenschaft (eines Liegenschaftsanteils) gedacht ist, ist diese Gegenleistung und nicht der Einheitswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999160030.X01Im RIS seit
20.11.2000