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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Rechtssatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages wegen Vorliegens eines nicht bloß minderen Grades des Versehens bei Versäumung der Beschwerdefrist
Da im vorliegenden Fall einerseits die Kanzleiangestellte des Beschwerdevertreters konkret über die Zweifel bezüglich des angenommenen Zustelltages aufmerksam gemacht worden war und auch der Beschwerdevertreter selbst begründete Zweifel in dieser Richtung hegte, liegt eine Nachlässigkeit vor, die den minderen Grad des Versehens übersteigt (vgl. VfSlg. 10772/1986, 11267/1987, 11427/1987, 11537/1987, 13959/1994).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B233.2000Dokumentnummer
JFR_09999694_00B00233_01