RS Vfgh 2000/3/6 B233/00

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Veröffentlicht am 06.03.2000
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33

Rechtssatz

Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages wegen Vorliegens eines nicht bloß minderen Grades des Versehens bei Versäumung der Beschwerdefrist

Da im vorliegenden Fall einerseits die Kanzleiangestellte des Beschwerdevertreters konkret über die Zweifel bezüglich des angenommenen Zustelltages aufmerksam gemacht worden war und auch der Beschwerdevertreter selbst begründete Zweifel in dieser Richtung hegte, liegt eine Nachlässigkeit vor, die den minderen Grad des Versehens übersteigt (vgl. VfSlg. 10772/1986, 11267/1987, 11427/1987, 11537/1987, 13959/1994).

Entscheidungstexte

  • B 233/00
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 06.03.2000 B 233/00

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:B233.2000

Dokumentnummer

JFR_09999694_00B00233_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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