RS Vwgh 1999/11/25 98/15/0081

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207;
VwGG §36 Abs1;

Rechtssatz

Fehlende Ausführungen zur Verjährungsfrage können in der Gegenschrift nicht nachgeholt werden (Hinweis: zur Begründungspflicht betreffend die Annahme einer Abgabenhinterziehung für Verjährungszwecke siehe beispielsweise die E vom 27.5.1998, 95/13/0282, 0283, und vom 25.5.1999, 97/15/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150081.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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