RS Vwgh 1999/11/25 99/15/0118

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §309a;

Rechtssatz

Aus dem durch BGBl I 28/1999 eingeführten § 309a BAO ergibt sich nicht, dass die Beh nach Abs 2 dieser Bestimmung einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen hätte, wenn der Wiedereinsetzungsantrag Ausführungen enthält, mit denen der Art nach den in Abs 1 der Bestimmung angeführten Voraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrages entsprochen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150118.X03

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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