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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §23;Rechtssatz
Eine Umwürdigung der Angaben des Asylwerbers ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit einer den Parteien eingeräumten Gelegenheit zur Teilnahme kann das Verfahren des unabhängigen Bundesasylsenates mit einem wesentlichen Mangel belasten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200272.X01Im RIS seit
20.11.2000