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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Vermietung eines Objektes durch den Abgabepflichtigen an eine GmbH, deren Geschäftsführer er ist, für sich allein nicht ausreichend ist, das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Auch ein mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Mieters begründeter Ausfall der Mietzahlungen vermag dem Mietverhältnis noch nicht seine steuerrechtliche Relevanz zu nehmen (Hinweis E 3.7.1996, 92/13/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150161.X01Im RIS seit
20.11.2000