RS Vwgh 1999/11/25 97/15/0161

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;

Rechtssatz

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Vermietung eines Objektes durch den Abgabepflichtigen an eine GmbH, deren Geschäftsführer er ist, für sich allein nicht ausreichend ist, das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Auch ein mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Mieters begründeter Ausfall der Mietzahlungen vermag dem Mietverhältnis noch nicht seine steuerrechtliche Relevanz zu nehmen (Hinweis E 3.7.1996, 92/13/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150161.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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