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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein durchschnittlicher landwirtschaftlicher Betrieb (mit 18 Rindern) auf einem Baugrundstück, das im Freiland gemäß § 25 Stmk ROG gelegen ist, stellt keinen Verwendungszweck dar, der eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Nachbarn erwarten lässt (Hinweis E 25.6.1987, 86/06/0037).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060165.X01Im RIS seit
02.07.2001