RS Vwgh 1999/11/25 99/20/0207

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
VwGG §42 Abs2;

Rechtssatz

Die Aufhebung des Ausspruches betreffend die Asylgewährung hat zur Folge, dass sich der auf § 8 AsylG 1997 gestützte Ausspruch als Folge der Aufhebung des Bescheides hinsichtlich der Entscheidung über den Asylantrag ebenfalls als rechtswidrig erweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200207.X02

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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