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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Aufhebung des Ausspruches betreffend die Asylgewährung hat zur Folge, dass sich der auf § 8 AsylG 1997 gestützte Ausspruch als Folge der Aufhebung des Bescheides hinsichtlich der Entscheidung über den Asylantrag ebenfalls als rechtswidrig erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999200207.X02Im RIS seit
22.02.2002