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60 ArbeitsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung der Einbeziehung der Steinmetze und Parkettleger in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG wegen zumutbaren VerwaltungsrechtswegesRechtssatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Einbeziehung der Steinmetze und Parkettleger in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG in §2 Abs1 litb und litf.
Im gegebenen Zusammenhang steht es den Antragstellern offen, gegen einen nach §25 Abs3 Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG zu erlassenden Rückstandsausweis betreffend die Abgaben zur Urlaubs- und Abfertigungskasse gemäß §25 Abs5 Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG einen Einspruch bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen, die mit Bescheid über die Richtigkeit der Vorschreibung zu entscheiden hat. Nach Erschöpfung des darauf folgenden Instanzenzuges steht den Antragstellern ein zumutbarer Weg zur Verfügung, die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von ihnen angefochtenen Gesetzesbestimmungen geltend zu machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Geltungsbereich (persönlicher) eines Gesetzes, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:G130.1999Dokumentnummer
JFR_09999694_99G00130_01