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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/10/02 96/07/0253 1Stammrechtssatz
Zur Begründung der Parteistellung nach § 102 Abs 1 lit b WRG genügt die bloße Behauptung, Rechte würden möglicherweise beeinträchtigt, nicht; auch zur Frage der Parteistellung darf es Ermittlungen geben, die erforderlichenfalls auch Gegenstand eines Sachverständigenbeweises sein können (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/0138).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997070182.X02Im RIS seit
12.11.2001