RS Vwgh 1999/11/25 98/07/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1999
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Ergibt sich die Bewilligungspflicht einer Maßnahme bereits aus § 32 Abs 2 lit c WRG, ist nicht mehr näher zu untersuchen, ob eine bloß geringfügige Einwirkung im Sinne des § 32 Abs 1 WRG vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070091.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten