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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs5;Rechtssatz
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen über ein abweichendes Wirtschaftsjahr nicht erfüllt sind, bietet das Gesetz keine Handhabe, für ein Veranlagungsjahr steuerlich auch solche Gewinne zu erfassen, die im Vorjahr erzielt worden sind (und für das Vorjahr zu erfassen gewesen wären).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150194.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.03.2012