RS Vwgh 1999/11/25 99/15/0194

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs5;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs2;
EStG 1988 §5;

Rechtssatz

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen über ein abweichendes Wirtschaftsjahr nicht erfüllt sind, bietet das Gesetz keine Handhabe, für ein Veranlagungsjahr steuerlich auch solche Gewinne zu erfassen, die im Vorjahr erzielt worden sind (und für das Vorjahr zu erfassen gewesen wären).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150194.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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