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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass ein Sachverständiger einem Projektanten im Rahmen der Aufgaben seiner Dienststelle Auskünfte über Daten gibt, die zur Erstellung des Projektes erforderlich oder zweckdienlich sind, kann für sich allein keine Befangenheit dieses Sachverständigen begründen.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070158.X04Im RIS seit
11.12.2001