RS Vwgh 1999/11/25 99/07/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1999
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein Sachverständiger einem Projektanten im Rahmen der Aufgaben seiner Dienststelle Auskünfte über Daten gibt, die zur Erstellung des Projektes erforderlich oder zweckdienlich sind, kann für sich allein keine Befangenheit dieses Sachverständigen begründen.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070158.X04

Im RIS seit

11.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten