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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, er habe die Beh zur Erlassung eines Bescheides nach § 73 Tir FlVfLG 1996 ohne entsprechenden Anlass verpflichten wollen (Hinweis
E 25.3.1999, 98/07/0187, ergangen zur vergleichbaren Bestimmung des § 38 Tir WWSLG). Ein Antragsteller muss daher ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung haben. Besteht ein solches, dann hat der Antragsteller auch Parteistellung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070074.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011