RS Vwgh 1999/11/25 99/20/0465

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat dadurch, dass sie ihre Entscheidung auf eine andere als die von der Behörde erster Instanz herangezogene Ziffer des § 6 AsylG 1997 stützte, nicht die Sache des abgekürzten Berufungsverfahrens überschritten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200465.X06

Im RIS seit

08.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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