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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §6;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat dadurch, dass sie ihre Entscheidung auf eine andere als die von der Behörde erster Instanz herangezogene Ziffer des § 6 AsylG 1997 stützte, nicht die Sache des abgekürzten Berufungsverfahrens überschritten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999200465.X06Im RIS seit
08.10.2001Zuletzt aktualisiert am
04.02.2009