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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Der Umstand, dass für einen Gesellschafter-Geschäftsführer keine feste Arbeitszeit und kein Urlaubsanspruch festgelegt sind, steht in Zusammenhang mit der auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Beziehung fehlenden Weisungsgebundenheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150188.X03Im RIS seit
05.03.2002