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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/07/0175Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/04/0105 B 14. Jänner 1986 RS 1Stammrechtssatz
Wenn keine ausdrücklichen Angaben über die Rechtzeitigkeit des Antrages im Sinne der Bestimmung des § 46 Abs 3 VwGG, die für einen dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrag Voraussetzung sind, im Antragsvorbringen enthalten sind, ist dies ein Umstand, der für sich allein gesehen, zur Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages führen muss (Hinweis B 28.6.1982, 82/10/0066, VwSlg 10771 A/1982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070174.X01Im RIS seit
30.05.2001Zuletzt aktualisiert am
28.10.2011