Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Stattgebung - a) Nichtigerklärung eines Bescheides in Angelegenheit Entziehung eines Staatsbürgerschaftsnachweises und b) Staatsbürgerschaftsfeststellung - Da dem Bf nicht die Staatsbürgerschaft entzogen werden soll, sondern lediglich ein Staatsbürgerschaftsnachweis, der keine Bindungswirkung dahingehend entfaltet, dass damit über die Zuerkennung oder das Bestehen der Staatsbürgerschaft eine Aussage getroffen worden wäre, kann der angefochtene Bescheid für den Bf keinen unverhältnismäßigen Nachteil bedeuten, weil die befürchteten Nachteile nicht Ausfluss eines Staatsbürgerschaftsnachweises, sondern einer tatsächlich bestehenden Staatsbürgerschaft wären.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999010240.A01Im RIS seit
25.01.2001