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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §27 Abs1;Rechtssatz
Schon im Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit der Suchtgiftkriminalität und die dieser innewohnende Wiederholungsgefahr (Hinweis E 23.3.1999, 98/21/0396) begegnet die Auffassung, dass die in § 36 Abs 1 FrG 1997 umschriebene Annahme gerechtfertigt sei, keinem Einwand. (Hier: Der Fremde hat versucht, in Wien gewerbsmäßig, dh in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der strafbaren Handlung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (§ 70 StGB), Suchtgift in Verkehr zu setzen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999210321.X01Im RIS seit
30.05.2001