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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
Aufenthaltsrecht Kosovo-Albaner Nov 1999/II/461 §2;Rechtssatz
Vorliegend wäre im Rahmen einer Sachentscheidung der angefochtene Bescheid, soweit er die Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung zum Gegenstand hat, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belBeh aufzuheben gewesen (Hinweis E 4.12.1996, 96/21/0041). Dem Bf waren somit die Verfahrenskosten unabhängig davon zu ersetzen, ob auch die Beschwerde gegen die Ausweisung Erfolg gehabt hätte (§ 50 VwGG).
Schlagworte
Zuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996210494.X01Im RIS seit
08.11.2001