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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, auch wenn es sich hiebei um eine Forderung aus einem Hilfsgeschäft (Veräußerung des größten Teiles des Kundenstockes) handelt. Denn dieser Vorgang wird im Rahmen des Betriebes verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140158.X02Im RIS seit
20.11.2000