RS Vwgh 1999/11/30 94/14/0166

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Veröffentlicht am 30.11.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs1;
EStG 1988 §24 Abs2;
EStG 1988 §28;

Rechtssatz

Der Umstand, dass sämtliche, im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch vorhandenen Aktiva in der Folge zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet wurden, führt nicht dazu, dass auch sämtliche, im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch vorhandenen Passiva - unabhängig von der Frage der Mittelverwendung - der neuen Einkunftsquelle zugeordnet werden könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140166.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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