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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass sämtliche, im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch vorhandenen Aktiva in der Folge zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet wurden, führt nicht dazu, dass auch sämtliche, im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch vorhandenen Passiva - unabhängig von der Frage der Mittelverwendung - der neuen Einkunftsquelle zugeordnet werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140166.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.09.2016