Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Dass für einen alle Anteile an der Kapitalgesellschaft haltenden Geschäftsführer eine exakt festgelegte Arbeitszeit nicht besteht, ergibt sich schon aus der gesellschaftsrechtlichen Beziehung und der daraus resultierenden Weisungsfreiheit Hinweis (E 26.11.1996, 96/14/0228).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999140226.X04Im RIS seit
05.03.2002